Angebot Vorlage für Handwerker – kostenlos als Word, Excel & PDF
Mit dieser Vorlage schreibst du Angebote, die vollständig, nachvollziehbar und schnell verschickt sind. Positionen eintragen, Summen prüfen, fertig.
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Ohne Anmeldung, ohne E-Mail-Adresse. Einfach herunterladen, anpassen und nutzen.
- Word herunterladen zum Bearbeiten am PC · 38 KB
- Excel herunterladen mit automatischer Summe und 19 % USt · 7 KB
- PDF herunterladen ausgefülltes Muster zum Ansehen · 4 KB
Die Vorlagen sind praxisnah erstellt, ersetzen aber keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Was gehört in ein Angebot?
Für Angebote gibt es keine gesetzlichen Pflichtangaben wie bei der Rechnung. Trotzdem entscheidet der Inhalt darüber, ob der Vertrag später eindeutig ist. Alles, was im Angebot fehlt, ist nach der Annahme Verhandlungssache. Diese Angaben solltest du immer aufnehmen:
- Absender und Kunde – dein Firmenname mit Anschrift und Kontaktdaten, dazu Name und Anschrift des Kunden.
- Angebotsnummer und Datum – damit du und dein Kunde sich eindeutig auf ein Dokument beziehen könnt.
- Projekt oder Baustelle – Adresse und kurze Bezeichnung, besonders wenn sie von der Kundenanschrift abweicht.
- Leistungsbeschreibung – jede Position mit Menge, Einheit, Beschreibung, Einzelpreis und Gesamtpreis.
- Summenblock – Nettobetrag, Umsatzsteuer und Bruttobetrag. Für Privatkunden ist der Endpreis inklusive Umsatzsteuer Pflicht.
- Bindefrist – bis wann dein Angebot gilt.
- Zahlungsbedingungen – Zahlungsziel, eventuell Abschläge und Skonto.
- Ausführungszeitraum – geplanter Beginn oder voraussichtliche Dauer, soweit du ihn schon kennst.
Rechtlich ist dein Angebot ein Antrag auf Abschluss eines Werkvertrags (§§ 145, 631 BGB). Sagt der Kunde „ja“, gilt genau das, was drinsteht. Deshalb lohnt sich Sorgfalt bei der Leistungsbeschreibung mehr als bei der Gestaltung.
So nutzt du die Vorlage
Die Vorlage gibt es als Word-Datei zum freien Bearbeiten, als Excel-Datei mit Formeln und als ausgefülltes PDF-Muster. Alle drei haben denselben Aufbau:
- Briefkopf anpassen: Ersetze den Platzhalter durch dein Logo und deine Firmendaten. Speichere die Datei danach als eigene Vorlage, dann musst du das nur einmal machen.
- Kundenadresse eintragen: Das Adressfeld sitzt so, dass es in einen Fensterumschlag passt.
- Angebotsnummer, Datum und Bindefrist ausfüllen: Nutze einen fortlaufenden Nummernkreis, zum Beispiel „AN-2026-0042“.
- Projekt oder Baustelle benennen: Ein kurzer Titel wie „Wohnung EG, Musterweg 3“ hilft beim späteren Zuordnen.
- Einleitungstext anpassen: Ein bis zwei Sätze, die sich auf das Gespräch oder die Anfrage beziehen.
- Positionen erfassen: In der Tabelle trägst du Pos., Menge, Einheit, Beschreibung und Einzelpreis ein. In der Excel-Version rechnet die Spalte „Gesamt“ automatisch, ebenso Netto, 19 % Umsatzsteuer und Brutto.
- Zahlungsbedingungen und Lohnanteil prüfen: Unter dem Summenblock stehen Zahlungsziel und der Hinweis auf den Lohnanteil nach § 35a EStG.
- Schlusstext und Unterschrift: Formuliere, wie der Kunde den Auftrag erteilen kann, und unterschreib das Angebot.
Beispielangebot: Malerarbeiten in einer Wohnung
Die Vorlage enthält als Beispiel das Angebot AN-2026-0042 vom 24.09.2026, gültig bis 24.10.2026:
| Pos. | Menge | Einheit | Leistung | Einzelpreis | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 1 | psch | Baustelleneinrichtung, Abdecken | 180,00 € | 180,00 € |
| 2 | 64,5 | m² | Wände spachteln Q2 | 9,80 € | 632,10 € |
| 3 | 64,5 | m² | Wände zweimal streichen | 7,40 € | 477,30 € |
| 4 | 22 | m² | Decken streichen | 8,20 € | 180,40 € |
| 5 | 4 | Std. | Nebenarbeiten | 58,00 € | 232,00 € |
| Nettobetrag | 1.701,80 € | ||||
| zzgl. 19 % USt | 323,34 € | ||||
| Angebotssumme | 2.025,14 € |
Die Umsatzsteuer beträgt 1.701,80 € × 19 % = 323,34 €. Der Lohnanteil liegt bei 1.316,90 € netto, also 1.567,11 € brutto. Davon kann ein Privatkunde 20 % abziehen, das sind 313,42 €.
So schreibst du eine klare Leistungsbeschreibung
Die Leistungsbeschreibung ist dein Vertrag. Was nicht als Position im Angebot steht, schuldest du nicht, kannst es aber auch nicht ohne Weiteres zusätzlich berechnen. Beschreib Leistungen so konkret, dass ein Dritter versteht, was enthalten ist und was nicht.
„Wände streichen“ reicht nicht. In der Vorlage steht bei Position 3: „Wandflächen zweimal streichen mit Dispersionsfarbe, Farbton Weiß (RAL 9010)“. Eine gute Position klärt:
- Menge und Einheit: m², lfm, Stück oder Stunden. Pauschalen (psch) nur für schwer Messbares wie die Baustelleneinrichtung.
- Material: Produkt, Farbton oder Fabrikat.
- Qualitätsstufe: zum Beispiel Q2 beim Spachteln. Q2 und Q3 unterscheiden sich im Ergebnis und im Preis.
- Nebenarbeiten: Abdecken, Schleifen, Endreinigung.
- Ausschlüsse: etwa Tapete entfernen, Möbel rücken oder Entsorgung.
Stundenlohnarbeiten wie Position 5 hältst du mit einem Stundenzettel fest.
Angebot kalkulieren
Stundenverrechnungssatz
Der Stundenverrechnungssatz ist nicht der Lohn deines Gesellen. Er deckt auch Lohnnebenkosten, nicht abrechenbare Zeiten, Fahrzeuge, Werkzeug, Versicherungen, Büro und Gewinn. Die 58,00 € im Beispiel sind ein solcher Satz. Deinen eigenen ermittelst du mit dem Stundenverrechnungssatz-Rechner.
Einheitspreise leitest du daraus ab: Zeit je Einheit × Stundensatz + Material je Einheit. Bei 0,1 Stunden pro m² und 58,00 € ergibt das 5,80 € Lohn. Mit 1,60 € Material landest du bei 7,40 € pro m².
Materialaufschlag
Material gibst du nicht zum Einkaufspreis weiter. Der Aufschlag deckt Beschaffung, Transport, Lagerung, Verschnitt und Gewährleistungsrisiko. Bei 100,00 € Einkauf und 15 % Aufschlag berechnest du 115,00 €. Deinen Satz findest du mit dem Materialaufschlag-Rechner.
Risikozuschlag
Bei Altbauten oder unklarem Untergrund fängt ein Risikozuschlag Unsicherheiten ab. Alternativ nimmst du unklare Arbeiten als Bedarfsposition oder Ausschluss auf.
Häufige Fehler
- Keine Bindefrist: Ohne Frist bleibst du „angemessen“ lange gebunden. Bei steigenden Materialpreisen kann das teuer werden.
- Pauschale Sammelpositionen: „Bad komplett, 8.500 €“ lädt zu Diskussionen über den Leistungsumfang ein. Einzelne Positionen mit Mengen machen Nachträge leichter begründbar.
- Ausschlüsse vergessen: Schreib dazu, was nicht enthalten ist, etwa Entsorgung, Gerüst oder Malerarbeiten nach dem Elektroeinbau.
- Aus Versehen „freibleibend“: Mit „freibleibend“ oder „unverbindlich“ gibst du kein bindendes Angebot ab. Nutze das nur bewusst.
- Nur Netto an Privatkunden: Gegenüber Verbrauchern musst du den Gesamtpreis inklusive Umsatzsteuer angeben.
- Mengen geschätzt statt gemessen: Ein ordentliches Aufmaß vor dem Angebot spart dir spätere Nachtragsverhandlungen.
- Zahlungsbedingungen fehlen: Abschlagszahlungen musst du vereinbaren. Beim Verbraucherbauvertrag sind Abschläge nach § 650m BGB zusätzlich begrenzt. Die Höhe kannst du mit dem Abschlagszahlung-Rechner planen.
Bei öffentlichen Ausschreibungen und größeren Gewerbekunden bekommst du oft ein Leistungsverzeichnis im GAEB-Format. Wie du darauf antwortest, erklärt der Artikel zur GAEB-X84-Angebotsabgabe.
Muster-Formulierung für Einleitung und Schluss
Einleitung:
Sehr geehrte Frau Muster,
vielen Dank für Ihre Anfrage und das freundliche Gespräch vor Ort am 20.09.2026. Gern bieten wir Ihnen die folgenden Malerarbeiten für Ihre Wohnung im Erdgeschoss an.
Schluss:
Dieses Angebot ist gültig bis zum 24.10.2026. Der Lohnanteil beträgt 1.316,90 € netto (1.567,11 € brutto) und kann im Rahmen von § 35a EStG steuerlich geltend gemacht werden. Zur Auftragserteilung senden Sie uns das Angebot bitte unterschrieben zurück oder bestätigen es kurz per E-Mail. Wir freuen uns auf Ihren Auftrag.
Den passenden Begleitbrief findest du in der Anschreiben Vorlage.
Nach dem Versand: nachfassen und Auftrag sichern
Ruf nach etwa 7 bis 10 Tagen an und frag, ob noch etwas offen ist. Oft klärt sich dabei eine Frage zu Ausführung oder Termin.
- Bindefrist im Blick behalten: An dein Angebot bist du nach § 145 BGB gebunden. Mit einer Frist wie „gültig bis 24.10.2026“ kann der Kunde nur bis dahin annehmen (§ 148 BGB). Danach kannst du neu kalkulieren.
- Änderungen schriftlich: Wünscht der Kunde etwas anderes, schick eine überarbeitete Fassung mit neuem Datum.
- Annahme per Unterschrift: Die Vorlage hat dafür das Feld „Auftrag erteilt“. Ein unterschriebenes Angebot ist der sicherste Nachweis.
- Auftrag bestätigen: Nach der Zusage schickst du eine Auftragsbestätigung mit Ausführungstermin und Ansprechpartner.
Sagt der Kunde ab, frag nach dem Grund. Das hilft dir beim nächsten Angebot.
Fazit
Ein gutes Angebot ist konkret, sauber kalkuliert und hat eine klare Bindefrist. Den Aufbau liefert die Vorlage, die Arbeit steckt in Leistungsbeschreibung und Preisen. Fass nach und bestätige den Auftrag schriftlich. Schreibst du viele Angebote, spart eine Software mit Artikelstamm und Aufmaß dir das Abtippen.
Angebote schneller schreiben – mit Hawepro
In Hawepro übernimmst du Positionen aus deinem Artikelstamm, per Aufmaß oder aus GAEB-Leistungsverzeichnissen, und Summen, Steuer und Nummernkreis laufen automatisch. Das fertige Angebot verschickst du per Link, E-Mail oder WhatsApp und übernimmst die Positionen später direkt in Abschlags- oder Schlussrechnung.
Häufige Fragen
Ist ein Angebot rechtlich verbindlich?
Ja. Ein Angebot ist ein Vertragsangebot im Sinne von § 145 BGB. Nimmt dein Kunde es innerhalb der Bindefrist an, kommt der Vertrag zu diesen Bedingungen zustande. Willst du nicht gebunden sein, kennzeichne das Dokument ausdrücklich als „freibleibend“ oder schreib einen Kostenvoranschlag.
Wann schreibe ich einen Kostenvoranschlag statt eines Angebots?
Wenn der Umfang noch nicht genau feststeht, etwa bei Reparaturen oder im Altbau. Ein Angebot bindet dich an Leistung und Preis, ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung der voraussichtlichen Kosten. Auch er ist nach § 632 Abs. 3 BGB im Zweifel kostenlos. Ein Muster findest du in der Kostenvoranschlag Vorlage.
Wie lange ist ein Angebot gültig?
So lange, wie du es festlegst. Steht keine Frist im Angebot, gilt nach § 147 Abs. 2 BGB eine angemessene Frist, in der du unter normalen Umständen mit einer Antwort rechnen darfst. Eine klare Bindefrist wie „gültig bis 24.10.2026“ vermeidet Streit, gerade bei schwankenden Materialpreisen.
Muss ich im Angebot Brutto- oder Nettopreise angeben?
Gegenüber Privatkunden musst du nach der Preisangabenverordnung den Gesamtpreis inklusive Umsatzsteuer nennen. Für Geschäftskunden reichen Nettopreise mit dem Hinweis „zzgl. USt“. Die Vorlage zeigt Netto, Umsatzsteuer und Brutto, damit beides passt.
Darf ich für ein Angebot Geld verlangen?
Nur, wenn du das vorher mit dem Kunden vereinbarst. Ohne Absprache ist ein Angebot üblicherweise kostenlos. Für aufwendige Planungen oder Aufmaße vor Ort solltest du die Vergütung vorab schriftlich festhalten.
Warum soll ich den Lohnanteil gesondert ausweisen?
Privatkunden können 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € im Jahr, als Handwerkerleistung nach § 35a EStG von der Steuer abziehen. Material zählt nicht dazu. Weist du den Lohnanteil schon im Angebot aus, sieht dein Kunde den Vorteil sofort. Entscheidend für das Finanzamt ist später die Rechnung.
Kann ich die Excel-Vorlage für Kleinunternehmer nutzen?
Ja. Setz den Steuersatz auf 0 % und ergänze den Hinweis „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet“. Kleinunternehmer ist, wer im Vorjahr höchstens 25.000 € und im laufenden Jahr höchstens 100.000 € Umsatz macht.