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Verzugszinsrechner – Verzugszinsen nach § 288 BGB berechnen

Offenen Betrag, ersten Verzugstag und Kundenart eingeben. Der Rechner berechnet die Zinsen taggenau – auch über Änderungen des Basiszinssatzes hinweg.

Ergebnis

Verzugstage92 Tage
Aktueller Verzugszinssatz6,52 %
01.07.2026 – 30.09.202692 Tage × 6,52 %
Verzugszinsen41,08 €
Gesamtforderung2.541,08 €

Die Berechnung läuft ausschließlich in deinem Browser – es werden keine Eingaben übertragen oder gespeichert. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Direkt im Angebot rechnen – mit Hawepro

So werden Verzugszinsen berechnet

Verzugszinsen = Forderung × (Basiszinssatz + Aufschlag) × Verzugstage ÷ 365

Aufschlag: 5 Prozentpunkte bei Verbrauchern, 9 Prozentpunkte bei Unternehmern (§ 288 BGB)

Beispielrechnung

Ein Geschäftskunde schuldet dir 10.000 €. Er ist seit dem 01.06.2026 im Verzug, du berechnest die Zinsen bis zum 31.07.2026. Zum 01.07.2026 steigt der Basiszinssatz:

  • 01.06.–30.06.2026: 30 Tage × 10,27 % = 84,41 €
  • 01.07.–31.07.2026: 31 Tage × 10,52 % = 89,35 €
  • Verzugszinsen: 173,76 €, dazu 40 € Verzugspauschale

Basiszinssatz nach § 247 BGB

Gültig ab Basiszinssatz Verbraucher (+5) Unternehmer (+9)
01.07.2026 1,52 % 6,52 % 10,52 %
01.01.2026 1,27 % 6,27 % 10,27 %
01.07.2025 1,27 % 6,27 % 10,27 %
01.01.2025 2,27 % 7,27 % 11,27 %
01.07.2024 3,37 % 8,37 % 12,37 %
01.01.2024 3,62 % 8,62 % 12,62 %
01.07.2023 3,12 % 8,12 % 12,12 %
01.01.2023 1,62 % 6,62 % 10,62 %

Quelle: Deutsche Bundesbank, Stand September 2026.

Mit dem Mahnwesen von Hawepro behältst du überfällige Rechnungen im Blick und erstellst Zahlungserinnerungen und Mahnungen mit wenigen Klicks.

Häufige Fragen

Wie hoch sind die Verzugszinsen 2026?

Der Basiszinssatz beträgt seit dem 01.07.2026 1,52 % (vorher 1,27 %). Gegenüber Verbrauchern beträgt der Verzugszins 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, also 6,52 %. Bei Geschäften ohne Verbraucherbeteiligung sind es 9 Prozentpunkte darüber, also 10,52 % pro Jahr.

Ab wann ist mein Kunde im Verzug?

Mit einer Mahnung nach Fälligkeit oder automatisch, wenn ein Zahlungstermin nach dem Kalender bestimmt ist. Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung tritt Verzug ein (§ 286 Abs. 3 BGB) – bei Verbrauchern aber nur, wenn die Rechnung auf diese Folge hinweist.

Wann darf ich die 40 € Verzugspauschale verlangen?

Nach § 288 Abs. 5 BGB, wenn dein Kunde kein Verbraucher ist. Die Pauschale wird auf spätere Rechtsverfolgungskosten angerechnet.

Wie rechnet der Rechner die Zinstage?

Taggenau vom ersten Verzugstag bis einschließlich Stichtag, geteilt durch 365. Ändert sich der Basiszinssatz im Zeitraum (jeweils zum 01.01. und 01.07.), rechnet der Rechner jede Periode mit dem gültigen Satz.

Offene Rechnungen und Mahnung auf einem Schreibtisch

Schluss mit Excel und Taschenrechner

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