Abschlagszahlung-Rechner – kumulativ oder pauschal
Auftragssumme, Leistungsstand und bisherige Abschläge eingeben. Du siehst sofort, welchen Abschlag du jetzt abrechnen kannst – netto und brutto.
Ergebnis
| Leistungsstand kumuliert netto | 20.000,00 € |
|---|---|
| Bereits abgerechnete Abschläge | -10.000,00 € |
| Abschlagsforderung netto | 10.000,00 € |
| Umsatzsteuer | 1.900,00 € |
| Abschlagsforderung brutto | 11.900,00 € |
| Offener Auftragswert netto nach diesem Abschlag | 30.000,00 € |
Die Berechnung läuft ausschließlich in deinem Browser – es werden keine Eingaben übertragen oder gespeichert. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Direkt im Angebot rechnen – mit HaweproSo berechnest du die Abschlagszahlung
Kumulativ: Abschlag = Auftragssumme × Leistungsstand % − Sicherheitseinbehalt − bisherige Abschläge
Pauschal: Abschlag = Auftragssumme × Abschlag % − Sicherheitseinbehalt
Beispielrechnung kumulativ
Auftragssumme 50.000 € netto. Nach dem zweiten Bauabschnitt sind 40 % der Leistung erbracht, 10.000 € wurden bereits abgerechnet, vereinbart sind 5 % Sicherheitseinbehalt:
- Leistungsstand: 50.000 € × 40 % = 20.000 €
- Sicherheitseinbehalt: 20.000 € × 5 % = 1.000 €
- Abzüglich bisheriger Abschläge: 10.000 €
- Abschlagsforderung: 9.000 € netto = 10.710 € brutto
Typische Fehler bei Abschlagsrechnungen
- Bisherige Abschläge doppelt berechnet: Bei kumulativer Abrechnung immer den Gesamtstand ausweisen und alle bisherigen Abschläge abziehen.
- Umsatzsteuer in der Schlussrechnung vergessen: Die in Abschlägen enthaltene USt muss in der Schlussrechnung verrechnet werden.
- Leistungsstand nicht belegt: Ein Aufmaß oder Bautagebuch macht den Leistungsstand nachvollziehbar.
In Hawepro erstellst du Abschlags- und Schlussrechnungen direkt aus dem Angebot. Bisherige Abschläge, Einbehalte und Umsatzsteuer werden automatisch verrechnet.
Häufige Fragen
Wann darf ich eine Abschlagszahlung verlangen?
Nach § 632a BGB kannst du Abschläge in Höhe des Wertes der bereits erbrachten und vertragsgemäßen Leistung verlangen. Bei VOB/B-Verträgen regelt § 16 VOB/B die Abschlagszahlungen. Oft wird im Vertrag zusätzlich ein Zahlungsplan vereinbart.
Was ist der Unterschied zwischen kumulativ und pauschal?
Bei der kumulativen Abrechnung weist du jedes Mal den gesamten Leistungsstand aus und ziehst die bisherigen Abschläge ab. Bei der pauschalen Abrechnung stellst du feste Beträge oder Prozentsätze nach Zahlungsplan in Rechnung – unabhängig vom genauen Baufortschritt.
Wie hoch ist der Sicherheitseinbehalt?
Ein Einbehalt gilt nur, wenn er vereinbart ist. Bei VOB/B-Verträgen darf der Auftraggeber nach § 17 Abs. 6 VOB/B je Zahlung höchstens 10 % einbehalten, bis die vereinbarte Sicherheitssumme erreicht ist. Beim Verbraucherbauvertrag ist dem Kunden nach § 650m Abs. 2 BGB bei der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheit von 5 % der vereinbarten Gesamtvergütung zu leisten – auf Verlangen des Unternehmers durch Einbehalt von den Abschlagszahlungen.
Gibt es beim Verbraucherbauvertrag eine Obergrenze für Abschläge?
Ja. Nach § 650m Abs. 1 BGB dürfen alle Abschlagszahlungen zusammen höchstens 90 % der vereinbarten Gesamtvergütung betragen. Der Rest wird erst mit der Schlussrechnung fällig.
Wird Umsatzsteuer auf Abschläge fällig?
Ja. Wird ein Teil des Entgelts vor Ausführung der Leistung vereinnahmt, entsteht die Umsatzsteuer nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 4 UStG mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das Geld eingeht. In der Schlussrechnung werden die gezahlten Abschläge und die darin enthaltene Umsatzsteuer wieder abgezogen.
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