Aufmaßblatt Vorlage – kostenlos als Excel und PDF
Mit diesem Aufmaßblatt hältst du Maße, Abzüge und Mengen pro Position fest. Die Excel-Datei rechnet die Mengen und die Summe automatisch aus.
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- Excel herunterladen mit automatischer Mengenberechnung · 7 KB
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Die Vorlagen sind praxisnah erstellt, ersetzen aber keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Was gehört in ein Aufmaßblatt?
Ein Aufmaßblatt muss prüfbar sein. Jemand, der nicht auf der Baustelle war, soll jede Menge nachrechnen können. Dafür braucht es diese Bestandteile:
- Bauvorhaben mit Adresse und Auftraggeber
- Gewerk und Datum des Aufmaßes
- Aufmaß durch: wer gemessen hat, bei gemeinsamem Aufmaß beide Seiten
- Positionsnummer, passend zum Angebot oder Leistungsverzeichnis
- Bezeichnung und Raum, z. B. „Wand Nord, Bad OG“
- Einzelmaße: Anzahl, Länge, Breite, Höhe
- Abzüge für Öffnungen und Aussparungen
- Menge und Einheit (m², m, m³, Stk.)
- Unterschriften von Auftragnehmer und Auftraggeber
Die rechtliche Grundlage hängt vom Vertrag ab. Beim VOB-Vertrag musst du nach § 14 Abs. 1 VOB/B prüfbar abrechnen und die nötigen Mengenberechnungen beifügen. Wie gemessen wird, regelt die VOB/C: DIN 18299 für alle Gewerke und die gewerkespezifische ATV, z. B. DIN 18363 für Maler- und Lackierarbeiten oder DIN 18352 für Fliesen- und Plattenarbeiten. Beim BGB-Vertrag gibt es keine feste Messregel. Hier gilt, was im Angebot steht.
Die wichtigste Regel: Mach das Aufmaß möglichst gemeinsam mit dem Auftraggeber und lass es von beiden Seiten unterschreiben. Ein gemeinsames Aufmaß ist bindend und kann später nur mit dem Nachweis eines Fehlers angegriffen werden.
So nutzt du die Aufmaßblatt Vorlage
- 1) Kopf ausfüllen: Bauvorhaben, Auftraggeber, Gewerk, Datum und wer das Aufmaß durchführt.
- 2) Positionen anlegen: Pro Leistung eine Zeile. Nutze die Positionsnummern aus deinem Angebot.
- 3) Maße eintragen: Nur die Maße ausfüllen, die du brauchst. Für eine Wand reichen Länge und Höhe, für einen Boden Länge und Breite.
- 4) Abzüge erfassen: Öffnungen oder Aussparungen, die nach den Abrechnungsregeln abzuziehen sind, als Abzug eintragen.
- 5) Menge prüfen: Die Excel-Datei rechnet Menge = Anzahl × Länge × Breite × Höhe − Abzug. Leere Felder zählen als 1.
- 6) Unterschreiben lassen: Summe kontrollieren, Aufmaß von beiden Seiten unterschreiben und eine Kopie an den Auftraggeber geben.
Die Tabelle enthält die Spalten Pos., Bezeichnung/Raum, Anzahl, Länge, Breite, Höhe, Abzug, Menge und Einheit. Darunter steht die Summe, danach die Unterschriftsfelder. Das PDF hat dieselben Felder zum Ausfüllen von Hand. Für schnelle Einzelrechnungen, etwa eine Wandfläche mit Dachschräge, hilft der Flächenrechner.
Beispiel: Aufmaß für einen Raum
Wände und Decke eines Wohnzimmers werden gestrichen. Der Raum misst 4,85 × 3,60 m bei 2,60 m Raumhöhe. Er hat eine Tür mit 0,885 × 2,01 m und ein Fenster mit 1,26 × 1,385 m. So sieht das Aufmaß aus:
| Pos. | Bezeichnung | Anzahl | Länge | Höhe/Breite | Menge | Einheit |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1.1 | Wand lang, Nord und Süd | 2 | 4,85 | 2,60 | 25,22 | m² |
| 1.1 | Wand kurz, Ost und West | 2 | 3,60 | 2,60 | 18,72 | m² |
| 1.1 | Tür (1,779 m², übermessen) | 1 | 0,885 | 2,01 | – | m² |
| 1.1 | Fenster (1,745 m², übermessen) | 1 | 1,26 | 1,385 | – | m² |
| 1.1 | Summe Wandfläche | 43,94 | m² | |||
| 1.2 | Decke | 1 | 4,85 | 3,60 | 17,46 | m² |
So kommen die Werte zustande: 2 × 4,85 × 2,60 = 25,22 m² und 2 × 3,60 × 2,60 = 18,72 m². Zusammen ergibt das 43,94 m² Wandfläche. Die Tür hat 0,885 × 2,01 = 1,779 m², das Fenster 1,26 × 1,385 = 1,745 m². Die Decke misst 4,85 × 3,60 = 17,46 m².
Ob die Öffnungen abgezogen werden, hängt von den Abrechnungsregeln ab. Je nach ATV gelten andere Grenzen. Bei Malerarbeiten nach DIN 18363 werden zum Beispiel Öffnungen bis 2,5 m² Einzelgröße übermessen. Tür und Fenster liegen im Beispiel beide darunter. Nach dieser Regel werden sie also nicht abgezogen, und du rechnest 43,94 m² ab. Trag sie trotzdem ins Aufmaß ein, damit das Übermessen nachvollziehbar ist.
Habt ihr im Vertrag vereinbart, dass nach tatsächlichen Maßen abgerechnet wird, ziehst du die Öffnungen ab: 43,94 − 1,779 − 1,745 = 40,416, gerundet 40,42 m². Der Unterschied von gut 3,5 m² zeigt, warum die Abrechnungsregel vorher feststehen sollte. Rechne Zwischenwerte mit drei Nachkommastellen und runde erst die Endmenge auf zwei.
Praxistipps und typische Fehler
- Übermessungsregeln kennen: Die ATV legen fest, bis zu welcher Größe Öffnungen übermessen, also nicht abgezogen werden. Bei Putz- und Malerarbeiten an Wänden liegt die Grenze typischerweise bei 2,5 m² Einzelgröße. Andere Gewerke haben deutlich kleinere Grenzen. Schlag die Regel in der ATV deines Gewerks nach.
- Abrechnungsart vorher festlegen: Schreib ins Angebot, ob nach VOB/C oder nach tatsächlichen Maßen abgerechnet wird. Das vermeidet Streit bei der Schlussrechnung.
- Nachvollziehbar bleiben: Nicht nur Endmengen notieren, sondern die Einzelmaße. Eine Zeile „Bad 24,6 m²“ ohne Maße ist nicht prüfbar.
- Verdeckte Leistungen rechtzeitig messen: Was später verkleidet oder überbaut wird, musst du vorher aufmessen. Nach § 14 Abs. 2 VOB/B sind solche Feststellungen rechtzeitig zu beantragen.
- Einheiten sauber führen: m² und m nicht in einer Summe mischen. Pro Einheit eine eigene Summe bilden.
- Skizze beilegen: Bei verwinkelten Räumen hilft eine Handskizze mit Maßen. Sie gehört mit zum Aufmaß.
Aufmaß auf Papier, in Excel oder digital – Vor- und Nachteile
Rechtlich ist die Form egal. Das Aufmaß muss vollständig, prüfbar und im Idealfall von beiden Seiten unterschrieben sein. In der Praxis haben die drei Wege unterschiedliche Stärken:
- Papier (PDF): Vorteile: funktioniert auf jeder Baustelle, auch ohne Strom und Netz. Skizze und Unterschrift entstehen direkt vor Ort. Nachteile: Du rechnest von Hand und tippst im Büro alles noch einmal ab. Dabei entstehen leicht Zahlendreher.
- Excel: Vorteile: Mengen und Summen rechnet die Tabelle, Rechenfehler werden seltener. Nachteile: Auf der Baustelle brauchst du ein Tablet, sonst trägst du die Notizen später ein. Die Mengen überträgst du danach trotzdem ins Angebot oder in die Rechnung.
- Digital in der Software: Vorteile: Die Maße stehen direkt in der Position, die Menge wird übernommen. Das Aufmaß lässt sich mit dem Dokument ausdrucken. Nachteile: Du brauchst eine passende Software und etwas Einarbeitung.
Viele Betriebe kombinieren die Wege. Wichtig ist dann, dass die Originalnotizen mit Unterschrift erhalten bleiben.
Vom Aufmaß zur Rechnung
Das Aufmaß liefert die Mengen für die Rechnung. Bei Einheitspreisverträgen ist es der Beleg dafür, dass die abgerechneten Mengen stimmen. Lege das Aufmaßblatt deshalb der Rechnung bei. Auch beim Angebot spart dir ein Vor-Aufmaß Nachträge, weil die Mengen von Anfang an realistisch sind.
Wenn du Maße direkt in der Position erfasst, wie in der Aufmaßfunktion von Hawepro, fällt das Übertragen vom Papier weg. Das ist die häufigste Fehlerquelle zwischen Baustelle und Büro.
Grundbegriffe beim Aufmaß nach VOB/C
Wer nach VOB/C abrechnet, stößt immer wieder auf dieselben Begriffe. Die genauen Werte stehen in der ATV deines Gewerks. Das Prinzip ist aber überall gleich:
- Abrechnungseinheit: Die ATV legt fest, ob eine Leistung nach Fläche, Länge, Volumen oder Stück abgerechnet wird. Beispiel: Sockelleisten nach Metern, Türzargen nach Stück.
- Maßgebende Maße: Je nach Gewerk zählen die Maße der fertigen Oberfläche oder die Rohbaumaße. Das macht bei Putz oder Trockenbau schnell einige Zentimeter pro Wand aus.
- Übermessen: Kleine Öffnungen werden nicht abgezogen. Der Mehraufwand für das Arbeiten um sie herum gilt damit als abgegolten.
- Leibungen: Ob Leibungen von Fenstern und Türen gesondert gerechnet werden oder in der Fläche enthalten sind, regelt ebenfalls die ATV.
- Gerechnete Mengen statt Schätzung: Jede Menge muss sich aus Einzelmaßen ableiten lassen. Pauschale Mengen ohne Rechenweg sind nicht prüfbar.
Bist du unsicher, welche Regel gilt, schreib im Angebot ausdrücklich, nach welcher ATV oder nach welchen Maßen abgerechnet wird. Das ist beim BGB-Vertrag der einfachste Weg, Streit über Mengen zu vermeiden. Für Gerüste hilft zusätzlich der Gerüstflächen-Rechner.
Checkliste für ein prüffähiges Aufmaß
Bevor das Aufmaß zur Rechnung geht, gehst du diese Punkte durch:
- Kopfdaten stehen drin: Bauvorhaben, Auftraggeber, Gewerk und Datum.
- Jede Zeile hat eine Positionsnummer aus dem Angebot oder Leistungsverzeichnis.
- Jede Menge lässt sich aus Einzelmaßen nachrechnen, der Rechenansatz ist erkennbar.
- Jede Menge hat eine Einheit, und pro Einheit gibt es eine eigene Summe.
- Öffnungen sind eingetragen, auch wenn sie übermessen werden.
- Die Abrechnungsregel ist klar: ATV des Gewerks oder die Vereinbarung im Vertrag.
- Bei verwinkelten Räumen liegt eine Skizze mit Maßen bei.
- Das gemeinsame Aufmaß ist von beiden Seiten unterschrieben, eine Kopie hat der Auftraggeber.
Fazit
Ein gutes Aufmaß spart dir Diskussionen bei der Schlussrechnung. Miss nachvollziehbar, notiere Einzelmaße statt Endmengen und kläre die Abrechnungsregel vorher. Die kostenlose Vorlage rechnet die Mengen für dich aus und hat Platz für die Unterschriften. Wenn du nicht mehr abtippen willst, kannst du das Aufmaß digital erfassen und direkt in Angebot oder Rechnung übernehmen.
Aufmaß digital statt auf Papier – mit Hawepro
In Hawepro erfasst du Maße direkt in der Angebots- oder Rechnungsposition und die Menge wird automatisch übernommen. So entfällt das Abtippen vom Aufmaßblatt, und das Aufmaß lässt sich mit dem Dokument ausdrucken.
Häufige Fragen
Was ist ein Aufmaß?
Ein Aufmaß ist die Ermittlung der tatsächlich ausgeführten Mengen, also Flächen, Längen, Stückzahlen oder Volumen. Es ist die Grundlage für die Abrechnung nach Einheitspreisen und wird meist auf einem Aufmaßblatt dokumentiert.
Ist ein gemeinsames Aufmaß Pflicht?
Nein, aber es ist sinnvoll. Die VOB/B sieht in § 14 Abs. 2 vor, dass die für die Abrechnung notwendigen Feststellungen möglichst gemeinsam getroffen werden. Ein von beiden Seiten unterschriebenes Aufmaß ist später nur schwer anzugreifen.
Welche Abrechnungsregeln gelten für das Aufmaß?
Beim VOB-Vertrag gelten die Abrechnungsregeln der VOB/C, also DIN 18299 und die ATV deines Gewerks. Beim reinen BGB-Vertrag gilt, was ihr vereinbart habt. Ohne Vereinbarung wird oft nach tatsächlichen Maßen abgerechnet. Halte die Regel deshalb im Angebot fest.
Was bedeutet Übermessen?
Übermessen heißt, dass kleine Öffnungen oder Aussparungen nicht abgezogen werden. Der Mehraufwand für das Arbeiten um die Öffnung herum ist damit abgegolten. Die Grenzen dafür legt die jeweilige ATV fest, sie unterscheiden sich je nach Gewerk.
Wie berechnet die Excel-Vorlage die Menge?
Menge = Anzahl × Länge × Breite × Höhe − Abzug. Leere Felder zählen als 1. Für eine Wandfläche trägst du also nur Länge und Höhe ein, für eine Stückzahl nur die Anzahl.
Wie lange sollte ich Aufmaßblätter aufbewahren?
Mindestens so lange, wie aus dem Auftrag Ansprüche bestehen können. Bei Bauwerken läuft die Verjährung der Mängelansprüche fünf Jahre ab Abnahme. Dient das Aufmaß als Beleg zur Rechnung, gelten zusätzlich die steuerlichen Aufbewahrungsfristen.
Welches Werkzeug brauche ich für das Aufmaß?
Für die meisten Räume reichen ein Laser-Entfernungsmesser, ein Zollstock oder Maßband und ein Block für die Skizze. Den Laser nutzt du für lange Strecken und Raumhöhen, den Zollstock für Öffnungen, Leibungen und kurze Maße. Prüfe den Laser ab und zu an einer bekannten Strecke.